Teilrevision Abfallverordnung – Inkrafttreten

  18.12.2025 Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 die geringfügige Änderung der Abfallverordnung (Art. 10 / Erhöhung Tarif Grünabfall auf Fr. 0.45/kg) genehmigt hat.

Die Änderung der Abfallverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft. Die geänderte Abfallverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist verfügbar unter www.burgistein.ch.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 11. Dezember 2025
Der Gemeinderat


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