Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
11.12.2025 ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 in Anwendung von Artikel 47 litera b und Artikel 67 Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für ein gebührenfinanziertes Infrastrukturprojekt von Fr. 4 421 737.90 (inkl. MwSt.) als gebundene Ausgabe zulasten Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2612.5620.009, Bilanz-Konto 14692.01.010, für den Investitionsbeitrag an die ARA Thunersee.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 8. Dezember 2025
Stadt Thun
Der Gemeinderat
