Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen Reglemente

  04.12.2025 Oberhofen

Teilrevision Organisationsreglement; Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Regionaler Sozialdienst Oberhofen am 15. Oktober 2025 beschlossene teilrevidierte Organisationsreglement unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Das teilrevidierte Reglement kann beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Oberhofen, 24. November 2025

Gemeindeverbandsrat
Regionaler Sozialdienst Oberhofen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote