Rechtsetzung
24.12.2025 ThunGebührenverordnung für das Tiefbauamt
(SSG 154.233.14)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 884 vom 5. Dezember 2025 die Aufhebung der Verordnung für das Tiefbauamt auf 31. Dezember 2025 beschlossen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
