Öffentliche Planauflage
08.01.2026 ThierachernÄnderung der Überbauungsordnung Nr. 5
«Blumensteinstrasse»
Der Gemeinderat Thierachern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 «Blumensteinstrasse zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 8. Januar bis 9. Februar, in der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Thierachern unter https://www.thierachern.ch/de/aktuelles verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, einzureichen.
Thierachern, 16. Dezember 2025
Der Gemeinderat
