Öffentliche Mitwirkungsauflage
15.01.2026 Thun– Überbauungsordnung Burgerstrasse – General-Wille-Strasse
– Änderung Zonenplan I, Bauzonenplan
– Änderung Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie, Erholung
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung Burgerstrasse – General-Wille-Strasse mit Änderung Zonenplan I, Bauzonenplan, und Änderung Zonenplan II, Schutzzonenplan 1: Natur, Ökologie, Erholung, zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen können vom 9. Januar bis 9. Februar, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/mitwirkungeingesehenwerden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Überbauungsordnung Burgerstrasse – General-Wille-Strasse» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, zu richten.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 76).
Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
