Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  19.02.2026 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Lachenareal. Baurecht des Tennisclubs Thun. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 670’000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2220.5040.008 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) als Entschädigung für den Heimfall der Gebäude und Anlagen am Zeltweg 14 und 14a.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 12. Februar 2026

Stadt Thun
Der Gemeinderat


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