Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  05.02.2026 Oberhofen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Teilrevision Organisationsreglement,
Inkraftsetzung 1. Januar 2026

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes Regionaler Sozialdienst Oberhofen am 15. Oktober 2025 sowie von den Verbandsgemeinden beschlossene teilrevidierte Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Januar 2026 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das teilrevidierte Organisationsreglement ist somit am 1. Januar 2026 rückwirkend in Kraft getreten.

Das teilrevidierte Reglement kann beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Aufhebung Reglement Lerèchefonds
An der Delegiertenversammlung vom 15. Oktober 2025 wurde die sofortige und ersatzlose Aufhebung des Reglements Lerèchefonds vom 28. November 2008 infolge vollständiger Liquidation des Fonds beschlossen.

Oberhofen, 26. Januar 2026
Gemeindeverbandsrat
Regionaler Sozialdienst Oberhofen


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