Entwicklungsraum Thun
12.03.2026 ThunEntwicklungsraum Thun ERT;
Regionaler Richtplan Mountainbike ERT
Genehmigung gemäss Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985
(BauG; BSG 721.0)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den von der DV des Entwicklungsraums Thun (ERT) am 16. Dezember 2025 beschlossenen regionalen Richtplan Mountainbike ERT in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt. Details zur Genehmigung sowie eine Übersicht der von Amtes wegen vorgenommenen Änderungen sind der Genehmigungsverfügung zu entnehmen.
Gemäss Art 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind auf der Webseite (https://entwicklungsraum-thun.ch/) oder nach Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle der Region während den Öffnungszeiten einsehbar (Tel. 033 225 61 61, info@erthun.ch).
Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
