Fakultatives Finanzreferendum

  12.03.2026 Heiligenschwendi

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Machbarkeitsstudie Parzelle Nr. 416, Kreditgenehmigung Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit von Fr. 83 500.– für die Vertiefung der Machbarkeitsstudie für die Parzelle 416.

Informationen zu diesem Geschäft finden Sie auf www.heiligenschwendi.ch.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Die Referendumsfrist läuft am 13. April 2026 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, März 2026
Der Gemeindrat


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