Öffentliche Planauflage
05.03.2026 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Geringfügige Änderung des Zonenplans im Gebiet «Haldenweg»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 6. März bis 7. April, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 7. April, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 81 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 25. Februar 2026
Der Gemeinderat
