Veröffentlichung
26.03.2026 SigriswilIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. März 2026 die «Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen (PDS V)» genehmigt hat.
Die PDS V tritt per 1. April 2026 in Kraft. Der Erlass kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis 27. April, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat
