Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen
09.04.2026 SeftigenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat hat am 16. Februar 2026 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.
Die Anpassung tritt rückwirkend per 1. März 2026 in Kraft. Die Verordnung kann auf der Website www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeindeverwalter
