Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

  09.04.2026 Seftigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Gemeinderat hat am 16. Februar 2026 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.

Die Anpassung tritt rückwirkend per 1. März 2026 in Kraft. Die Verordnung kann auf der Website www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.

Der Gemeindeverwalter


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