Burgergemeinde Oberhofen

  16.04.2026 Oberhofen

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Montag, 18. Mai 2026, 19.30 Uhr, im Restaurant Rebleuten

Traktanden:
1. Protokoll der BG-Versammlung vom 21. November 2025; Genehmigung
2. Rechnungsablage 2025 a. Nachkredite; Kenntnisnahme b. Jahresrechnung; Genehmigung
3. Orientierung Stand Balmholz
4. Wahlen Infolge Ablauf der Amtszeit: Martin Frutiger ist wieder wählbar Infolge Ablauf der Amtszeit: Sven Stähli ist wieder wählbar Infolge Ablauf der Amtszeit: Urs Stähli ist wieder wählbar
5. Verschiedenes

Die Anmeldung für das Losholz 2026 ist für Berechtigte bis spätestens 18. Mai 2026 unter info@burgergemeinde-oberhofen.ch durchzuführen oder an der Burgergemeindeversammlung am 18. Mai an die Sekretärin zu melden.

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 liegt bei der Burgerschreiberei vom 19. April bis 18. Mai öffentlich auf. Eine Anmeldung unter info@ burgergemeinde-oberhofen.ch ist dafür erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.burgergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Oberhofen, 9. April 2026
Der Burgerrat


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