Öffentliche Planauflage
16.04.2026 SigriswilÜberbauungsordnung «Schönberg, Gunten»
Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung «Schönberg, Gunten» (bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) mit Änderung des Zonenplans zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. April bis 18. Mai, in der Gemeindeverwaltung Sigriswil öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem auf der Webseite der Gemeinde Sigriswil, www.sigriswil.ch, eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.
Bei Fragen zur Planung stehen Ihnen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und der Bauherrschaft an folgenden Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung:
– Montag, 20. April, zwischen 17 und 20 Uhr
– Donnerstag, 30. April, zwischen 17 und 20 Uhr
Besten Dank für Ihre Voranmeldung bis 17. April an die Gemeindeverwaltung (Tel. 033 252 90 50 / Mail: bau@sigriswil.ch).
Allfällige Einspracheverhandlungen werden am 30. Juni, 10 bis 12 Uhr, oder 1. Juli, 14 bis 16 Uhr, stattfinden. Einsprechende werden gebeten, sich für diese Daten bereitzuhalten.
Sigriswil, 13. April 2026
Der Gemeinderat
