Organisationsverordnung
16.04.2026 ReutigenGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Reutigen an seiner Sitzung vom 16. März 2026 eine neue Organisationsverordnung erlassen hat, welche per 1. März 2026 in Kraft getreten ist.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist vom 16. April bis 18. Mai auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
