Personalverordnung; Inkrafttreten

  23.04.2026 Buchholterberg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 23. März 2026 eine neue Personalverordnung erlassen hat. Die Personalverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Personalverordnung liegt ab 23. April bis 25. Mai in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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