Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  30.04.2026 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Ersatzbeschaffung Schutz und Rettung. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 240 000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 4220.5060.008 (Bilanzkonto 14065.01.01) für die Beschaffung eines Wechselladesystems.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 23. April 2026
Stadt Thun
Der Gemeinderat


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