Baupublikation Reutigen

  16.04.2026 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Jakob Andreas Kihm, Vorholzstrasse 26A, 3800 Unterseen
Projektverfasserin: Wiedmer Holzbau AG, Heinz Wiedmer, Angen 25, 3753 Oey
Vorhaben: Sanierung eines Einfamilienhauses: Wohnraumerweiterung und innere Umbaumassnahmen. Durch die Ergänzung eines Garagentors entsteht ein neuer Autoabstellplatz
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 23, 3647 Reutigen, Parzelle Nr. 78
Koordinaten: 2 614 107 / 1 171 655
Nutzungszone: Wohnzone / Landwirtschaftszone
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Ausnahmen: Unterschreiten Zonenabstand gegenüber der Landwirtschaftszone, Art. 12 Abs. 5 NBRD. Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe, Art. 67 BauV
Gewässerschutzmassnahmen/-bereich:
Bestehende Anschlüsse. Zone Au
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Mai 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20634

Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2025-15894
Dossier-Nr. 270942

Reutigen, 9. April 2026
Bauverwaltung Reutigen


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