Öffentliche Planauflage

  30.04.2026 Thun

Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nr. 55 Schärmehof – Sektor II; geringfügige Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die «Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nr. 55 Schärmehof – Sektor II, geringfügige Änderung» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 1. Mai bis 1. Juli, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 1. Juni, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 27. April 2026
Der Gemeinderat


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