Baupublikation Reutigen
30.04.2026 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Kernen Franz, Stockentalstrasse 74, 3647 Reutigen
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Pintelgasse 17, 3752 Wimmis
Vorhaben: Generelles Baugesuch für die rechtliche Sicherung des Wiederaufbaus nach Brandfall; Abbruchgesuch mit dem Zusatzantrag für einen vorzeitigen Baubeginn
Standort / Parzelle: Allmend 68, 3647 Reutigen, Parzelle Nr. 468
Koordinaten: 2 614 395 / 1 171 322
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzzone/-objekt: Keine / Ja
Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet Art. 24 ff. RPG
Gewässerschutzmassnahmen/-bereich:
Bestehende Anschlüsse. Zone Au
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Juni 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2025-17489
Dossier-Nr. 278393
Reutigen, 27. April 2026
Bauverwaltung Reutigen
