Baupublikation Reutigen
30.04.2026 Baupublikationen, ReutigenGesuchstellerin: Wyler Helen, Simmentalstrasse 19, 3647 Reutigen
Projektverfasserin: Peter Holzbau AG, Thunstrasse 9, 3638 Blumenstein
Vorhaben: Fassadensanierung; Fensterersatz; Ausbau des Estrichs zu Wohnraum; zusätzliche Fassaden- und Dachfenster sowie Installation einer PV-Aufdachanlage
Standort / Parzelle: Simmentalstrasse 19, 3647 Reutigen, Parzelle Nr. 383
Koordinaten: 2 614 440 / 1 171 288
Nutzungszone: Mischzone
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Ausnahmen: Keine
Gewässerschutzmassnahmen/ -bereich:
Bestehende Anschlüsse. Zone Au
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Juni 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-4099
Dossier-Nr. 278389
Reutigen, 27. April 2026
Bauverwaltung Reutigen
