Beschlüsse des Stadtrates

  07.05.2026 Thun

Donnerstag, 30. April 2026, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Budget- und Rechnungskommission; Er satzwahl für den zurückgetretenen Thomas Hiltpold (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera b Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun,
beschliesst: In die Budget- und Rechnungskommission BRK wird als Mitglied anstelle von Thomas Hiltpold (Vertreter SAKO P+StE) per sofort gewählt: Noëmi Porfido (Grüne).

2. Reglement zur Förderung des gemeinnützi gen und des preisgünstigen Wohnraums (Wohnraumförderungsreglement, WFR, SSG 854.1); Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. März 2026,
beschliesst:
1. Genehmigung des Reglements zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums (Wohnraumförderungsreglement, WFR; SSG 854.1).
2. Aufhebung des noch nicht genehmigten Artikels 7 Absatz 4 Baureglement.
3. Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnis nahme des Tätigkeitsberichts 2025 des
Datenschutzbeauftragten

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. März 2026,
beschliesst: Der Tätigkeitsbericht 2025 des Daten-schutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.

4. ESP Thun Nord. Baufeld B5. Etappe Empa; Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von 16 Millionen Franken an die zu gründende Arealentwicklungsgesellschaft für den ESP Thun Nord sowie Übernahme einer Bürgschaft in der Höhe von zehn Millionen Franken für das NRP-Darlehen des Kantons Bern zwecks Baus des Forschungsgebäudes für die Empa auf dem Baufeld B5 im Areal ESP Thun Nord.
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 literae g und h Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 25. März 2026
beschliesst:
1. Genehmigung eines zinslosen Darlehens von 16 Millionen Franken an die zu gründende Arealentwicklungsgesellschaft zwecks Baus des Forschungsge bäudes für die Empa auf dem Baufeld B5 im Areal ESP Thun Nord.
2. Genehmigung der Übernahme einer Bürgschaft von zehn Millionen Franken für das NRP-Darlehen des Kantons Bern zwecks Baus des Forschungsgebäudes für die Empa auf dem Baufeld B5 im Areal ESP Thun Nord.
3. Auftrag an den Gemeinderat zu entscheiden, ob der verbleibende Teil des Darlehens in Eigenkapital an der Arealentwicklungsgesellschaft umgewandelt wird, sobald der Darlehensbetrag bis auf fünf Millionen Franken amortisiert worden ist.
4. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt unter Vorbehalt des Nachweises der für die Realisierung des Projekts notwendigen Eigenmittel der zu gründenden Arealentwicklungsgesellschaft.
5. Die Ziffern 1 bis 3 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.

5. Dringliches Postulat P 01/2026 betreffend eine zeitgemässe Regelung für die Ersatzwahlen eines Mitglieds des Gemeinderats; Thomas Lanz (Grüne), Fraktion Grüne und Fraktion GLP/EVP/EDU vom 12. Februar 2026; Beantwortung Ziffer 1 des Postulats wird als erheblich erklärt. Ziffer 2 des Postulats wird abgelehnt.

6. Dringliches Postulat P 02/2026 betreffend ausreichend Ressourcen für die Umsetzung der Thuner Veloinitiative; Michelle Marbach (Grüne), Adrian Christen (SP), Fraktion Grüne, Fraktion SP und Fraktion GLP/EVP/EDU vom 12. Februar 2026; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

7. Postulat P 28/2025 betreffend Ampelanlage für den Busverkehr in Goldiwil, ab Hintermatt Hausnummer 15, auf der Strecke bis zum Bereich zur Bushaltestelle Multenegg; Sonja Graf (SVP) vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Das Postulat wird abgelehnt.

8. Postulat P 32/2025 betreffend Senkung der Kosten für die Mahlzeiten in Tagesschulen für Eltern mit niedrigem Einkommen; Manon Jaccard-D’Avola (SP) und Fraktion SP vom 19. Dezember 2025; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

9. Interpellation I 28/2025 betreffend Berichterstattung zur Umsetzung des Mobilitätsreglements der Stadt Thun; Thomas Lanz (Grüne), Michelle Marbach (Grüne) und Fraktion Grüne vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.

10. Interpellation I 31/2025 betreffend Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen in der Stadt Thun; Simon Badertscher (EVP) und Fraktion GLP/EVP/EDU vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.

11. Interpellation I 32/2025 bezüglich Nutzung von Gebieten zur Wirtschaftsförderung; Mark van Wijk (FDP) und Fraktion FDP/ Die Mitte vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.

12. Interpellation I 29/2025 betreffend Projektbericht UEFA WEURO 2025; Fraktion SVP vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

13. Interpellation I 30/2025 betreffend attraktivere Spielplätze für unsere Kinder; Manon Jaccard-D’Avola (SP), Nina Siegenthaler (SP), Martin Allemann (SP) und Marianna Oesch Bartlome (SP) vom 19. Dezember 2025; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

14. Interpellation I 27/2025 betreffend einsehbare Priorisierung von Projekten; Matthias Zellweger (parteilos) vom 19. Dezember 2026; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

15. Fragestunde F 06/2026 betreffend Entsiegelung von Oberflächen im öffentlichen Raum SRB-Entwurf Fragestunde F 06/2026 betreffend Entsiegelung von Oberflächen im öffentlichen Raum; Matthias Zellweger (Parteilos) vom 15. April 2026; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

16. Fragestunde F 07/2026 betreffend Vereinbarkeit eines Nationalratsmandats mit dem Thuner Stadtpräsidium; FDP / Die Liberalen Thun vom 28. April 2026; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 16 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 2, Ziffer 1 und 2 ist gemäss Artikel 38 a der Stadtverfassung und das Geschäft 4, Ziffer 1 bis 3 ist gemäss Artikel 39 literae g und h der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 30. April 2026
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär

 


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