Öffentliche Bekanntmachung

  07.05.2026 Sigriswil

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 27. April 2026

– die «Richtlinien Verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)» genehmigt hat. Die Richtlinien treten rückwirkend per 1. Mai 2026 in Kraft.
– die Fondsverordnung Primar- und Realschule Raft, Sekundarschule Sigriswil und Schulanlage Raft (Getränkeautomat) angepasst hat. Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.
– die Fondsverordnung Primar- und Realschulklassen der Gemeinde Sigriswil (ohne Schulanlage Raft) aufgehoben hat. Die Verordnung wird rückwirkend per 31. Dezember 2026 aufgehoben.

Die Erlasse können bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen oder bestellt oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis 8. Juni 2026, Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.

Der Gemeinderat


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