Öffentliche Mitwirkungsauflage

  07.05.2026 Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Uferschutzplan «Hafenanlage Merligen Bir Sagi»
Der Gemeinderat von Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Uferschutzplan «Hafenanlage Merligen Bir Sagi» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Der Uferschutzplan in Form einer Überbauungsordnung mit gleichzeitiger Baubewilligung liegt vom 7. Mai bis 8. Juni in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.sigriswil.ch abrufbar.

Am 11. Mai um 19.30 Uhr findet in der Kirche Merligen eine Orientierungsversammlung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung Sigriswil zu richten.

Sigriswil, 27. April 2026
Der Gemeinderat


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