Öffentliche Planauflage

  28.05.2026 Thun

Überbauungsordnung (UeO) bf «Dahlienweg»

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung (UeO) bf «Dahlienweg» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen können, während 30 Tagen, vom 22. Mai bis 22. Juni, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Montag, 22. Juni schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 83, planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 13. Mai 2026
Der Gemeinderat


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