Tagesschulverordnung

  28.05.2026 Forst-Längenbühl

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat Forst-Längenbühl am 20. Mai 2026 beschlossene Tagesschulverordnung per 1. August 2026 in Kraft tritt.

Die entsprechende Verordnung ist unter www.3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Der Gemeinderat


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