Gemeindeversammlung

  15.05.2026 Buchholterberg

Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr,
Kirchgemeindehaus Heimenschwand

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025;

a) Beratung und Genehmigung
b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens;
Beratung und Genehmigung
3. Rechnungsprüfungsorgan;
Wiederwahl
4. Schulraumplanung;
Information über Stand der Dinge
5. Ortsplanungsrevision;
Information über Stand der Dinge
6. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Traktandum 2 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll wird vom 25. Juni bis 27. Juli bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.

Der Gemeinderat


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