Baupublikation Reutigen
11.06.2026 Baupublikationen, ReutigenGesuchsteller: Bühlmann Thomas und Bühlmann Rahel, Dorfstrasse 26, 3647 Reutigen
Projektverfasserin: Bühlmann Holzbau + Planung GmbH, Allmendweg 23, 3114 Wichtrach
Vorhaben: Überdachung von bestehender Werkstatt (Flachdach) für die weitere Nutzung als Tankplatz
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 26b, 3647 Reutigen, Parzelle Nr. 233
Koordinaten: 2 614 105 / 1 171 464
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Ausnahme: Keine
Gewässerschutzmassnahmen/-bereich: Bestehende Anschlüsse. Zone Au
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-8602
Dossier-Nr. 286770
Reutigen, 8. Juni 2026
Bauverwaltung Reutigen
