Beschlüsse des Stadtrates
18.06.2026 ThunDonnerstag, 11. Juni 2026, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Sachkommission Finanzen Ressourcen Um-
welt; Ersatzwahl für Thomas Lanz (Grüne), Malenka Schmutz (Grüne) und Alois Studerus (Die Mitte) und Wahl neues Vizepräsidium
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37
Buchstabe b Stadtverfassung, beschliesst:
1. In die Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt werden als Mitglieder per sofort gewählt:
1.1. anstelle von Thomas Lanz (Grüne): Flurin Gächter (Grüne),
1.2. anstelle von Malenka Schmutz (Grüne): Melissa Gugger (Grüne),
1.3. anstelle von Alois Studerus (Die Mitte): Astrick Reist (ohne Parteizugehörigkeit).
2. Als Vizepräsident wird anstelle von Malenka Schmutz (Grüne) per sofort gewählt: Flurin Gächter (Grüne).
2. Genossenschaft Sportanlagen Waldeck; Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von drei Millionen Franken an die Genossenschaft Sportanlagen Waldeck für die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur- und Tribünenbaute
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera e Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Mai 2026,
beschliesst:
1. Genehmigung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von drei Millionen Franken (Verpflichtungskredit-Nr. 3412.5460.004, Bilanzkonto 14460.07.01) an die Genossenschaft Sportanlagen Waldeck. Das Darlehen ist ab Jahr elf seit der Gewährung in jährlichen Tranchen von 100 000 Franken rückzahlbar.
2. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt unter Vorbehalt des Nachweises der für die Realisierung des Projekts notwendigen Eigenmittel der Genossenschaft Sportanlagen Waldeck.
3. Eine Beteiligung an den Betriebs- und Unterhaltskosten wird ausgeschlossen.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt
3. Jahresrechnung und Jahresbericht 2025;
Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 36 litera a und Artikel 40 litera i Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des Jahresberichts inklusive Jahresrechnung 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von 6 350 390.62 Franken als neue Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnung 2025, Konto 5140.3632.01 für die zusätzliche Dotierung der Spezialfinanzierung Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen.
2. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von 10 892 215.83 Franken in der Kompetenz des Gemeinderates, davon 52 346.76 Franken neu und 10 839 812.07 Franken gebunden.
3. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von 164 629.99 Franken in der Kompetenz der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt (gemäss SW 2), davon 72 495.24 Franken neu und 92 134.75 Franken gebunden.
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
Aufwand Gesamthaushalt Fr. 305 948 606.43
Ertrag Gesamthaushalt Fr. 306 468 482.31
Ertragsüberschuss Fr. 519 875.88
Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 287 104 114.43
Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 287 104 114.43 Ertrags-/Aufwandüberschuss Fr. 0.00
Aufwand Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Fr. 6 277 927.99
Ertrag Spezialfinanzierung Abwasseranlagen Fr. 6 380 900.58
Ertragsüberschuss Fr. 102 972.59
Aufwand Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Fr. 6 609 488.20
Ertrag Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Fr. 6 926 076.30
Ertragsüberschuss Fr. 316 588.10
Aufwand Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. 3 477 049.40
Ertrag Spezialfinanzierung Feuerwehr Fr. 3 607 094.28
Ertragsüberschuss Fr. 130 044.88
Aufwand Spezialfinanzierung Parkinggebühren Fr. 2 292 231.59
Ertrag Spezialfinanzierung Parkinggebühren Fr. 2 390 296.72
Ertragsüberschuss Fr. 98 065.13
Aufwand Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. 187 794.82
Ertrag Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. 60 000.–
Aufwandüberschuss Fr. 127 794.82
Ausgaben Investitionsrechnung Fr. 19 790 778.02
Einnahmen Investitionsrechnung Fr. 2 210 148.43
Nettoinvestitionen Fr. 17 580 629.59
5. Genehmigung des Jahresberichtes 2025.
4. Jahresbericht 2025. Stand der hängigen Motionen und Postulate per 28. Februar 2026; Kenntnisnahme und Abschreibungen
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 51 seines Geschäftsreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 6. März 2026, beschliesst:
1. Kenntnisnahme vom Stand der hängigen Motionen und Postulate.
2. Die Vorstösse Nr. 8, 23, 35, 42, 44, 49, 50, 51 und 59 gemäss vorliegendem Bericht werden abgeschrieben.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt
5. Industriestrasse 2. Kurzfristige Massnahmen Standortentwicklung Tiefbauamt; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1,536 Millionen Franken
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Mai 2026. beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1,536 Millionen Franken als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung Verpflichtungskredit-Nr. 2230.5040.008, Bilanzkonto-Nr. 14040.01.01) für die Realisierung der kurzfristigen Massnahmen Standortentwicklung Tiefbauamt.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Dringliche Interpellation I 03/2026 betreffend Strassenqualität auf der Schwäbisgasse entlang Coop City; Valentin Borter (SVP) und Fraktion SVP vom 26. März 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
7. Postulat P 03/2026 betreffend Förderung von Pop-up- und Zwischennutzungen im Stadtgebiet; Noëmi Porfido (Grüne) und Fraktion Grüne vom 12. Februar 2026; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
8. Postulat P 04/2026 betreffend Gestaltung Prozess zur Optimierung des Baureglements; Mark van Wijk (FDP), Valentin Borter (SVP), Fraktion FDP/Die Mitte und Fraktion SVP vom 12. Februar 2026; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
9. Postulat P 05/2026 betreffend Budgethoheit des Volkes; Marc Fritschi (Parteilos), Sandro Badertscher (Parteilos), Thomas Bieri (SVP) und Valentin Borter (SVP) vom 12. Februar 2026; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.
10. Interpellation I 01/2026 betreffend Alpenrösli Thun, Zwischennutzung und kulturelle Nutzungsperspektiven; Noëmi Porfido (Grüne) vom 12. Februar 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
11. Fragestunde F 08/2026 betreffend elektronische Abstimmung im Stadtrat gemäss Postulat P 11/2025; Vanessa Meier (GLP) vom 8. Juni 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 09/2026 betreffend Plakataktion (Aarestrasse und Mönchstrasse); Peter Aegerter (SVP) vom 9. Juni 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beant wortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 12 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 11. Juni 2026
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär
