FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026

  04.06.2026 Thun

Die Fussball-Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis 19. Juli statt. Der Abteilung Sicherheit der Stadt Thun ist es ein grosses Anliegen, eine ausgeglichene Handhabung bezüglich der Übertragung von Fussballspielen im Freien zu finden, welche gleichzeitig die Bedürfnisse der Fussballfans und die der Anwohnenden berücksichtigt.

Public Viewing in Thun
Die Abteilung Sicherheit bewilligt auf den Flächen der Boulevardcafés in der Altstadt das Aufstellen von Flachbildschirmen zur Übertragung der WM-Spiele.
Die Rahmenbewilligung kann von interessierten Betrieben beim Polizeiinspektorat angefordert werden.
Gastgewerbebetriebe ausserhalb der Thuner Altstadt, die ebenfalls ein Public Viewing im Aussenbereich durchführen wollen, melden sich bitte vorgängig beim Polizeiinspektorat.

Die Auflagen der jeweiligen Betriebsbewilligungen gelten weiterhin und sind vollumfänglich einzuhalten.
Die Übertragungen dürfen jeweils max. 30 Minuten vor Anpfiff beginnen und müssen max. 15 Minuten nach Spielende (inkl. Verlängerung und Penaltyschiessen) eingestellt werden. Sämtliche Spiele der Schweizer Nationalmannschaft, die vor Mitternacht angepfiffen werden, dürfen im Aussenbereich übertragen werden. Die Gruppenspiele der Schweizer Nationalmannschaft werden alle um 21 Uhr angepfiffen. Die Anspielzeiten der Schweizer Nationalmannschaft in den Finalrunden sind derzeit noch nicht abschliessend festgelegt und hängen davon ab, wie sie im Turnier abschneidet.
Ebenfalls können das Spiel um Platz 3 am Samstag, 18. Juli (Anpfiff um 23 Uhr), sowie das Finalspiel am Sonntag, 19. Juli (Anpfiff um 21 Uhr) komplett im Aussenbereich übertragen werden.
Alle übrigen Spiele, die nach Mitternacht enden (ausgenommen Penaltyschiessen von noch laufenden Spielen) dürfen ausschliesslich im Innenbereich gezeigt werden.
Die Beschallung der Aussenwirtschaft mit Musik vor und nach den Spielen ist verboten.
Wir bitten die Gastgewerbebetriebe und Gäste um Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnenden.
Namentlich bitten wir auch die Fussballfans, keine Ghettoblaster zu verwenden.
Wir danken für das Verständnis der Anwohnenden.

Verkehrsmassnahmen zum Public Viewing in Thun
Die Strassenverkehrsgesetzgebung ist zwingend einzuhalten. Die Innenstadt befindet sich in einer Fussgängerzone und ist grundsätzlich mit einem Fahrverbot belegt. Für spontane Autocorsos muss die Strassenverkehrsgesetzgebung zwingend eingehalten werden.

Wir wünschen ein friedliches, schönes Fussballfest.

Stadt Thun
Abteilung Sicherheit


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