Protokoll Gemeindeversammlung

  04.06.2026 Seftigen

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Juni liegt bis 27. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www.seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 3662 Seftigen, einzureichen (Art. 21 Wahlreglement).

Der Gemeindeverwalter


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