Öffentliche Bekanntmachung

  18.06.2026 Thun

Überbauungsordnung ba «Berntorgasse»
Nachträgliche Änderung von Amtes wegen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 4. Februar 2026 beschlossene Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) mit Verfügung vom 5. Juni 2026 genehmigt.

Mit der Genehmigungsverfügung wurde nachträglich von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen:
In den Genehmigungsvermerken wurde die Anzahl Rechtsverwahrungen von 0 auf 1 geändert.

Die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung verfügte nachträgliche Änderung von Amtes wegen (Art. 61 Abs. 3 BauG) wird hiermit gemäss Artikel 60 Absatz 3 BauG öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese oben genannte nachträgliche Änderung von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit öffentlicher Bekanntmachung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61 a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrer gesetzlichen Vertretung oder einem bevollmächtigten Anwalt resp. einer bevollmächtigten Anwältin eingereicht werden.

Die Unterlagen stehen während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, zur Einsichtnahme offen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Thun unter www.thun.ch/auflage verfügbar.

Thun, 15. Juni 2026
Der Gemeinderat


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