Öffentliche Planauflage

  04.06.2026 Thun

Wiederholung der öffentlichen Planauflage vom 1. Mai bis 1. Juni 2026

Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) Nr. 55 Schärmehof – Sektor II, geringfügige Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur erneuten öffentlichen Planauflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen (Wiederholung der Auflage, da in der Publikation zur öffentlichen Planauflage vom Donnerstag, 30. April und Donnerstag, 7. Mai 2026 der Hinweis gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV fehlte, dass beabsichtigt ist, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen).

Die Unterlagen können während 30 Tagen von 5. Juni bis 6. Juli 2026, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Montag, 6. Juli 2026 schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 1. Juni 2026
Der Gemeinderat


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