Protokoll Gemeindeversammlung
11.06.2026 SeftigenDas Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Juni liegt bis 27. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www.seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 3662 Seftigen, einzureichen (Art. 21 Wahlreglement).
Der Gemeindeverwalter
