Stadt Thun; Rechtsetzung
25.06.2026 ThunVerordnung über den schulärztlichen Dienst (VSD; SSG 430.41)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 433 vom 12. Juni 2026 die Totalrevision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst genehmigt. Diese wird auf 1. August 2026 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
