Baupublikation Reutigen

  09.07.2026 Baupublikationen, Reutigen

Gesuchsteller: Walter Reinhard, Schulhausweg 3, 3647 Reutigen
Vorhaben: Ersatz Kirschlorbeerhecke durch Steinkörbe
Standort / Parzelle: Schulhausweg 3, 3647 Reutigen, Parzelle Nr. 913
Koordinaten: 2 614 128 / 1 171 605
Nutzungszone: Wohnzone
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 35 GBR i. V. m. Art. 80 SG
Gewässerschutzmassnahmen/-bereich: Bestehende Anschlüsse. Zone Au
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3647 Reutigen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 10. August 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Die Dokumente können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-8603
Dossier-Nr. 282952

Reutigen, 6. Juli 2026
Bauverwaltung Reutigen


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