Beschlüsse des Stadtrates
09.07.2026 Thun1. Rahmenkredit Immobilienkäufe; Rahmen-
kredit für Immobilienkäufe in der Höhe von 50 Millionen Franken in Form einer Ausgabendelegation an den Gemeinderat. Genehmigung Antrag und Abstimmungsbotschaft an die Stimmberechtigten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. Mai 2026, beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss:
Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera c und e sowie Artikel 66 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 2. Juli beschliessen:
1. Bewilligung eines Rahmenkredits in Form einer Ausgabendelegation an den Gemeinderat in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Dauer von zehn Jahren.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Sanierung und Erweiterung Schulanlage Lerchenfeld; Verpflichtungskredit von 34 989 500 Franken. Genehmigung Antrag und Abstimmungsbotschaft an die Stimmberechtigten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. Mai 2026, beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss:
Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 2. Juli 2026, beschliessen:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 34 989 500 Franken als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.011 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Lerchenfeld (Kindergarten und Primarschule an der Langestrasse 47).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Dringliches Postulat P 08/2026 betreffend Unterstützung FC Thun; Fraktion GLP/ EVP/EDU/Die Mitte vom 30. April 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
4. Dringliche Interpellation I 06/2026 betreffend Verzögerungen bei der Gesamtsanierung Grabengut; Alex Reymondin (SVP) und Fraktion SVP vom 30. April 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
5. Motion M 01/2026 betreffend Anpassung des Stipendienreglements (SSG 438.301); Alois Studerus (Die Mitte), Thomas Bieri (SVP), Lara Müller (Die Mitte) und Mark van Wijk (FDP) vom 30. April 2026; Beantwortung
Die Motion wird als erheblich erklärt.
6. Interpellation I 02/2026 betreffend Schaffung legaler professioneller Graffiti- und Kunstwände in der Stadt Thun; Noëmi Porfido (Grüne) und Fraktion EVP/EDU/GLP vom 12. Februar 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
7. Interpellation I 04/2026 betreffend flexibler Schulstart an den Oberstufen der Stadt Thun; Fraktion SP vom 26. März 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
8. Interpellation I 08/2026 betreffend Stand der Umsetzung Postulat P 38/2022 – Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche; Noëmi Porfido (Grüne) und Fraktion Grüne vom 30. April 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
9. Fragestunde F 10/2026 betreffend Elternbeiträge für Schulanlässe; Mark van Wijk (FDP) vom 29. Juni 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
10. Fragestunde F 11/2026 betreffend Umsetzung Postulat P 16/2025 Prüfung von Handlungsbedarf bezüglich Umgestaltung bzw. Optimierung der politischen Governance in der Stadt Thun; Mark van Wijk (FDP) vom 29. Juni 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
11. FFragestunde F 12/2026 betreffend Nichtdurchführung des Latinofests Thun; Astrick Reist (DA) vom 30. Juni 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 2. Juli 2026
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär
