Hundetaxe

  09.07.2026 Burgistein

Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt für den ersten Hund Fr. 50.– und für jeden weiteren Hund Fr. 80.–.

Bisher in der Gemeinde Burgistein nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 27. Juli bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Alle Hundehalter erhalten im Verlauf des Monats August die Rechnung für die Hundetaxe zugestellt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank (Amicus) geführt werden müssen. Allfällige Mutationen wie Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der Gemeinde bekanntzugeben. Die Erstaufnahme erfolgt durch den Tierarzt.

Burgistein, 6. Juli 2026
Die Gemeindeverwaltung


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