Anordnung Gemeindeurnenabstimmung vom 27. September
27.08.2026 OberhofenAn der vom Gemeinderat angeordneten Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. September, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 954 500.– inkl. MwSt. für den Bau der Verbindungsleitung Oberhofen–Sigriswil sowie des Wasserliefervertrags mit der Wasserversorgungsgenossenschaft Sigriswil mit jährlich wiederkehrenden Vertragskosten von Fr. 28 606.–.
Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen
Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 25. September, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.
Auflage
Die Akten für die Gemeindeurnenabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Stimmabgabe
– Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
– Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung): Sonntag, 27. September, 10 Uhr
– Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 27. September, 10 bis 12 Uhr
Der Gemeinderat
