Öffentliche Bekanntmachung
06.08.2026 ThunZone mit Planungspflicht (ZPP) BA Gutknecht-Stiftung
Änderung Zonenplan I und Baulinienkataster sowie Ergänzung Baureglement 2022 mit ZPP-Vorschriften
Genehmigung und Inkrafttreten
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 26. März 2026 beschlossene Zone mit Planungspflicht (ZPP) BA Gutknecht-Stiftung, Änderung Zonenplan I und Baulinienkataster sowie Ergänzung Baureglement 2022 mit ZPP-Vorschriften in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BSG 721.0) mit Verfügung vom 13. Mai 2026 genehmigt. Die Rechtsmittelfrist gegen die Genehmigungsverfügung sowie die darin verfügte Änderung von Amtes wegen ist ungenutzt abgelaufen.
Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) BA Gutknecht-Stiftung, Änderung Zonenplan I und Baulinienkataster sowie Ergänzung Baureglement 2022 mit ZPP-Vorschriften tritt am 7. August 2026 in Kraft.
Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun (sep. Öffnungszeiten) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (sep. Öffnungszeiten) zur Einsichtnahme offen.
Thun, 3. August 2026
Der Gemeinderat
