Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 Gemeindeverordnung

  27.08.2026 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b, c und n Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von 3 798 700 Franken zulasten der Erfolgsrechnungen 2026 – 2029 für das Projekt «Hofstettenstrasse 12, Bärfussgebäude, Gesamtsanierung».

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 24. August 2026
Stadt Thun
Der Gemeinderat


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