Veröffentlichung
20.08.2026 SigriswilIn Anwendung von Art. 34 und Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 die Anpassung des «Fonds der Primar- und Realschulen der Gemeinde Sigriswil» genehmigt hat. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat der Zweckänderung mit Verfügung vom 4. Juni 2026 zugestimmt.
Die Fondsverordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft. Der Erlass sowie die Verfügung des AGR kann bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil eingesehen, bestellt oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation, das heisst bis 21. September, Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, erhoben werden.
Der Gemeinderat
