Öffentliche Bekanntmachung

  06.08.2026 Thun

Überbauungsordnung ba «Berntorgasse»

Genehmigung und Inkrafttreten
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 4. Februar 2026 beschlossene Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BSG 721.0) mit Verfügung vom 5. Juni 2026 genehmigt. Die Rechtsmittelfrist gegen die Genehmigungsverfügung sowie die darin verfügte Änderung von Amtes wegen ist ungenutzt abgelaufen.

Die Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» tritt am 7. August 2026 in Kraft.

Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun (sep. Öffnungszeiten) und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (sep. Öffnungszeiten) zur Einsichtnahme offen.

Thun, 3. August 2026
Der Gemeinderat


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