Öffentliche Bekanntmachung
20.08.2026 ThunÄnderung des Zonenplans im Gebiet «Haldenweg»
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat der Stadt Thun am 13. Mai 2026 beschlossene geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Gebiet «Haldenweg» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 8. Juli 2026 genehmigt.
Die Änderung des Zonenplans tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Thun, 17. August 2026
Der Gemeinderat
