Hundetaxe
20.08.2026 ThierachernFür jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens sechs Monate alt ist, muss eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese beträgt gemäss Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Thierachern Fr. 80.– pro Hund.
Soweit Sie als Hundehalter registriert sind, wird Ihnen Ende August eine Rechnung zugestellt. Taxpflichtige Hundehalter, die keine Rechnung erhalten, sind verpflichtet, bis 15. September mit der Gemeindeverwaltung Thierachern Kontakt aufzunehmen.
Wer einen Hund erwirbt oder für länger als drei Monate übernimmt, ist verpflichtet, Adressund Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (www. amicus. ch) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden. Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Gemeindeverwaltung Thierachern bekanntzugeben: gemeindeverwaltung@thierachern.ch, Telefon 033 346 00 46.
Die Gemeindeverwaltung
