Beschlüsse des Stadtrates

  24.09.2026 Thun

Donnerstag, 17. September 2026, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Sitzungskalender 2027; Genehmigung
Der Sitzungskalender 2027 wird genehmigt.

2. Sachkommission Bau und Liegenschaften; Wahl von Lara Bezio (SP) anstelle der zurückgetretenen Manon Jaccard (SP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung, beschliesst:

In die SAKO B+L wird als Mitglied anstelle von Manon Jaccard (SP) per sofort gewählt: Lara Bezio (SP).

3. Sachkommission Sicherheit und Soziales; Ersatzwahl von Eveline Bütler-Oesch (Parteilos) anstelle des zurückgetretenen Sandro Badertscher (Parteilos)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung, beschliesst:

In die SAKO Si+So wird als Mitglied anstelle von Sandro Badertscher (Parteilos) per sofort gewählt: Eveline Bütler-Oesch (Parteilos).

4. Sachkommission Finanzen Ressourcen Umwelt; Ersatzwahl von Visar Berisha (Parteilos) anstelle des zurückgetretenen Marc Fritschi (Parteilos)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung, beschliesst:

In die SAKO FiRU wird als Mitglied anstelle von Marc Fritschi (Parteilos) per sofort gewählt: Visar Berisha (Parteilos).

5. Wahlkommission; Wahl von Nina Siegenthaler (SP) anstelle der zurückgetretenen Sabine Lehmann (SP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. August 2026, beschliesst:

1. Von der Demission von Sabine Lehmann per 6. Juli 2026 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Nina Siegenthaler, geboren 1979, von Schangnau BE, Sachbearbeiterin, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab 17. September 2026 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

6. Postulat P 06/2026 betreffend die Umsetzung von bestehenden rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Biodiversität; SAKO Finanzen Ressourcen Umwelt (FiRU) vom 26. März 2026; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
7. Überbauungsordnung (UeO) bf «Dahlienweg»; Verabschiedung zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (*)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. August 2026, beschliesst:

1. Verabschiedung der Überbauungsordnung (UeO) bf «Dahlienweg», beinhaltend: − Überbauungsplan 1:500, − Überbauungsvorschriften inkl. Anhang Richtprojekt und − Änderung Zonenplan I (Bauzonenplan) 1:1000, Teil Thun 2002, zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

8. Postulat P 07/2026 betreffend eine Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder des Thuner Stadtrats und Gemeinderats; Thomas Lanz (Grüne), Marianna Oesch Bartlome (SP), Lara Müller (Die Mitte) und Fraktion Grüne vom 26. März 2026; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

9. Postulat P 10/2026 betreffend Stärkung der  Altersheime, Spitex und Hausärzte durch den Einsatz von Advanced Practice Nurses (APNs); Mirjam Waber (EDU) und Fraktion GLP/EVP/EDU/Die Mitte vom 30. April 2026; Beantwortung
Ziffer 1 und 2 des Postulats werden als erheblich erklärt und abgeschrieben. Ziffer 3 des Postulats wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

10. Interpellation I 17/2026 betreffend Umsetzung der nationalen Kampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in der Stadt Thun; Marianna Oesch Bartlome und Fraktion SP vom 2. Juli 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

11. Interpellation I 05/2026 betreffend strategischem Handlungsbedarf bei der Cybersicherheit der Stadt Thun; Mathias Berger (SVP) und Fraktion SVP vom 26. März 2026; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 2 bis 5 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 1 und 6 sowie 8 bis 11 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

(*) Gegen das Geschäft 7, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 7, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe c unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 17. September 2026
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote