Genehmigung Revision Datenschutzreglement per 1. November 2026; Referendumsfrist

  01.10.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2026 das neue Datenschutzreglement (Wechsel Zuständigkeit Datenschutz zu kant. Datenschutzbehörde; Anpassungen an übergeordnete gesetzliche Bestimmungen; Streichung überflüssiger und veralteter Bestimmungen; redaktionelle Anpassungen) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen vom 1. Januar 2023 (OgR) per 1. November 2026 beschlossen.

Gemäss Art. 37 OgR wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Datenschutzreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Es ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).
Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Die Referendumsfrist läuft bis 26. Oktober. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1839 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).

Oberhofen, 24. September 2026
Der Gemeinderat


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