Genehmigung Teilrevision Organisationsverordnung inkl. Anhänge I – III

  01.10.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2026 die

Teilrevision der Organisationsverordnung inkl. Anhänge I – III (Anpassung neue Ressortordnung Gemeinderat) beschlossen.

Die teilrevidierte Organisationsverordnung inkl. Anhänge I – III tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2026 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) veröffentlicht.
Die teilrevidierte Organisationsverordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Sie ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Oberhofen, 24. September 2026
Der Gemeinderat


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