Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV vom 24. September 2026 und 1. Oktober 2026

  01.10.2026 Oberhofen

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO e «Altersheim Oberhofen».

Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985, die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. September bis 26. Oktober, in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf. Alle Unterlagen sind zudem elektronisch einsehbar auf der Website der Gemeinde (www.oberhofen.ch).

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberhofen, 16. September 2026
Der Gemeinderat


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